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Wirtschaftsgruppe fordert Reform, da viele geringfügige Verwaltungsverstöße strafrechtlich sanktioniert werdenCreatrip Team
4 months ago
Die Korea Economic Organization (KEO) überprüfte 346 Gesetze in 21 Ministerien und stellte fest, dass 8.403 geschäftsbezogene Straftatbestände mit strafrechtlicher Sanktionierung belegt sind, wobei 91,6 % sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen durch „Doppelstrafen“-Regeln (Haftung der Unternehmen für rechtswidrige Handlungen ihrer Vertreter) exponieren. Mehr als ein Drittel der Straftatbestände kann mehrere Sanktionen auslösen — Freiheitsstrafen oder Geldstrafen plus administrative Bußgelder (gawajunggeum) und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche — wodurch bei einem einzigen Verstoß teilweise bis zu fünf Strafen kumuliert werden. Die Gruppe warnt, dass selbst triviale administrative Fehler oder Unterlassungen — wie das Erwähnen von Preisbewegungen in einem Lieferantentreffen (was Kartellverdacht erwecken kann), das Errichten einer temporären Terrasse (als unbefugte Erweiterung angesehen) oder fehlende Daten in Anmeldungen zur Konzernzugehörigkeit aus persönlichen Gründen — zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. KEO argumentiert, dass Korea, im Gegensatz zu den meisten OECD-Ländern, die strafrechtliche Sanktionen auf schwere Wirtschaftsdelikte wie Kollusion oder Missbrauch marktbeherrschender Stellung beschränken, routinemäßige administrative Pflichten häufig kriminalisiert. Sie empfehlen, geringfügige Verstöße (z. B. Nichtübermittlung von Konzerndaten) in administrative Bußgelder („administrative Order-Strafen“) umzuwandeln und umfassende Reformen anzustreben, um das übermäßige rechtliche Risiko für kleine Unternehmen und Start-ups zu verringern.
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