logo
logo
logo
logo
logo
logo
logo
logo
logo

보험 단체 규약 (삭제/비공개 금지)

kyuhee han
3 years ago
보험 단체 규약 (삭제/비공개 금지)

Creatrip Inlandsreiseversicherung für Ausländer Partnerschaftsgruppenvereinbarung

Artikel 1 Zweck

Der Zweck dieses 'Vertrags' besteht darin, die Vereinbarung zwischen Creatrip Inc. (nachfolgend 'Unternehmen') und allgemeinen Mitgliedern und Nichtmitgliedern im Zusammenhang mit der Nutzung von Gruppenversicherungsdiensten festzulegen, bei denen die Versicherungsnehmer allgemeine Mitglieder und Nichtmitglieder der Online-Plattform (Web/App) (nachfolgend 'Plattform') sind, die vom Unternehmen betrieben wird. Das Unternehmen hat alle Rechte an der allgemeinen Technologie und dem Betrieb der Plattform, und die über die Plattform bereitgestellten Dienste werden vom Unternehmen verwaltet, das Versicherungsvermittler (Versicherungsagent) ist, und Lotte Insurance Co., Ltd. (nachfolgend 'Lotte'), das Partner-Versicherungsunternehmen, ist.

Artikel 2 Inhalt

Die Art von Gruppenversicherungsdiensten, die das Unternehmen den allgemeinen Mitgliedern und Nichtmitgliedern anbietet, die sich nach Zustimmung zur Gruppenversicherungsvereinbarung anmelden, bezieht sich auf die von Lotte bereitgestellte Versicherung.

Artikel 3 Mitgliedsqualifikationen

1. Das Unternehmen bildet eine Gruppe zur Versicherungsregistrierung (Gruppe für Gruppenversicherung nach Handelsrecht und Versicherungsgesetz) mit allgemeinen Mitgliedern und Nichtmitgliedern, die sich nach Zustimmung zu den Bedingungen des Gruppenversicherungsdienstes und dieser Gruppenversicherungsvereinbarung angemeldet haben, und die Gruppenversicherungsvereinbarung wird mit denen abgeschlossen, die sich bereit erklärt haben, als Versicherungsnehmer eine Versicherung abzuschließen.

2. Diejenigen, die diesem Abkommen zugestimmt haben, sind die betroffenen Parteien dieses Abkommens.

3. Die betroffenen Parteien aus Unterabsatz 2 oben werden qualifiziert, Versicherungsnehmer der Gruppenversicherung zu werden, indem sie die vom Unternehmen geforderten persönlichen Informationen eingeben und das Kästchen anklicken und ankreuzen, das fragt, ob sie den Bedingungen dieses Vertrags zustimmen.

4. 'Allgemeines Mitglied' bezieht sich auf diejenigen, die nach Angabe ihrer persönlichen Informationen auf der Plattform den einfachen Mitgliedschaftsregistrierungsprozess abgeschlossen haben und die vorübergehend in der Lage sind, die von der Firma bereitgestellten Dienste zu nutzen.

5. Die Registrierung der begleitenden Mitglieder (begleitender Antragsteller) erfolgt wie folgt.

A. Wenn ein allgemeines Mitglied oder Nichtmitglied (Vertreter) die erforderlichen Informationen zur Anmeldung für eine Versicherung eingibt (Name, Mobiltelefonnummer, Wohnsitzregistrierungsnummer und andere zur Berechnung der Versicherungsprämie erforderliche Informationen) auf der Plattform des Unternehmens, bedeutet dies, dass dem Vertreter die Erlaubnis erteilt wurde, der Verwendung verschiedener personenbezogener Informationen zuzustimmen, die zur Anmeldung für eine Versicherung erforderlich sind, und den Bedingungen dieser Vereinbarung von den verbleibenden begleitenden Mitgliedern über die 'Gruppenversicherungsvereinbarung' zuzustimmen.

B. Das Unternehmen kann Versicherungsverträge abschließen und diese auf der Grundlage dessen verwenden, und wenn ein ordentliches Mitglied oder Nichtmitglied (Vertreter) der Verwendung personenbezogener Daten und dieser Vereinbarung zustimmt, werden auch die begleitenden Mitglieder zu einem Mitglied der Gruppenversicherung.

6. 'Nichtmitglied' bezieht sich auf diejenigen, die den einfachen Mitgliedschaftsregistrierungsprozess nicht abgeschlossen haben, indem sie ihre persönlichen Informationen auf der Plattform bereitgestellt haben, aber die Dienste, die das Unternehmen vorübergehend bereitstellt, nutzen können, indem sie alle Informationen registrieren, die für bestimmte Dienste oder Produkte erforderlich sind, die von der Plattform bereitgestellt werden.

7. Die Einzelheiten des Gruppenversicherungsvertrags entsprechen dem Versicherungsvertrag, den Lotte bereitgestellt hat, und Angelegenheiten, die nicht in diesem Vertrag festgelegt sind, entsprechen den zwischen dem Unternehmen und Lotte vereinbarten Bedingungen.

Artikel 4 Gruppenversicherungsregistrierung

  1. Das Unternehmen kann mit Lotte als Auftragnehmer für allgemeine Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder eine Gruppenvereinbarung abschließen.
  2. Allgemeine Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder können eine Registrierung anfordern, indem sie den Zustimmungsprozess abschließen.
  3. Allgemeine Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder müssen sich nach dem vollständigen Lesen dieser Vereinbarung, der allgemeinen Vereinbarung und der Produktdetails der Partnerplattform anmelden und die angeforderten Zustimmungspunkte sorgfältig mitteilen.
  4. Bei der Einrichtung einer Gruppenversicherungsvereinbarung, bei der die Versicherungsnehmer die allgemeinen Mitglieder, Begleitmitglieder und Begleitmitglieder sowie der Auftragnehmer der Gruppenversicherung mit dem Unternehmen sind, stimmen die allgemeinen Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder zu, dass das Unternehmen sie chargenweise registriert.
  5. Allgemeine Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder, die die Versicherungsvereinbarung unterzeichnen möchten, müssen sich nur anmelden, nachdem sie die Versicherungsbedingungen, die Produktbeschreibungen Q&A usw. vollständig gelesen und verstanden haben und die von Lotte angeforderten Informationen sorgfältig bereitstellen.
  6. Der Begünstigte der Gruppenversicherungsvereinbarung, die von den allgemeinen Mitgliedern, Nichtmitgliedern und Begleitmitgliedern unterzeichnet wurde, sind die Versicherungsnehmer (allgemeine Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder) der Gruppenversicherungsvereinbarung; ist der Versicherungsnehmer verstorben, wird der gesetzliche Erbe zum Begünstigten.
  7. Wenn ein Begleitmitglied der Gruppenversicherungsvereinbarung aus Absatz 6 oben minderjährig ist, muss der Vertreter aus Artikel 3 Absatz 3 dieser Vereinbarung der gesetzliche Vertreter des Begleitmitglieds sein. Wenn der Gruppenvertreter eine Versicherung abschließt, muss er die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erhalten.
  8. Als Gruppenversicherungsauftragnehmer ernennt das Unternehmen alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Gruppenversicherungsregistrierung, -wartung, der Versicherungsnehmer (allgemeine Mitglieder, Nichtmitglieder, Begleitmitglieder) -Wartung, das Sammeln und Zahlen von Versicherungsprämien von allgemeinen Mitgliedern, Begleitmitgliedern usw. an Lotte.

Artikel 5 Weitere Angelegenheiten

  1. Wenn das Unternehmen aufgrund von Änderungen im Service, Einführung eines neuen Dienstes, Erlass oder Aufhebung von Gesetzen oder Mitgliederanfragen Änderungen an dieser Vereinbarung vornehmen muss, wird das Unternehmen diese Vereinbarung unverzüglich für die allgemeinen Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder ändern, und die geänderte Vereinbarung tritt unverzüglich in Kraft.
  2. Das Unternehmen kann bei Bedarf die Meinungen der allgemeinen Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder zur Änderung der Vereinbarung einholen, und die allgemeinen Mitglieder und Nichtmitglieder sollen sich verpflichten, ihre Meinungen treu zu äußern.
  3. Allgemeine Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder, die eine Änderung der Vereinbarung wünschen, können eine Änderung der Vereinbarung vorschlagen, indem sie einen detaillierten Änderungsvorschlag und den Grund dem Unternehmen vorlegen. Das Unternehmen wird die Vereinbarung entsprechend den Bestimmungen der vorherigen Klauseln in Bezug auf dieses Anliegen ändern.
  4. Das Unternehmen wird die allgemeinen Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder, die den Service nutzen, der unmittelbar von den Vereinbarungsregeln betroffen ist, wie die Registrierung einer Gruppenversicherung usw., danach fragen, ob sie der Anwendung der Vereinbarung zustimmen. Allgemeine Mitglieder und Begleitmitglieder, die den Vereinbarungsregeln nicht zustimmen, dürfen keine Gruppenversicherungsvereinbarung abschließen.
  5. In Bezug auf die Gruppenversicherungsvereinbarung, bei der das Unternehmen der Auftragnehmer und die allgemeinen Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder die Versicherungsnehmer sind, handelt das Unternehmen im Namen des Versicherungsunternehmens zur Abschluss der Versicherungsvereinbarung gemäß Artikel 2 Unterabsatz 10 des Versicherungsgesetzes und des Versicherungsvertreters, der gemäß Artikel 84 desselben Gesetzes registriert ist. Das Unternehmen wird personenbezogene Informationen auf der Grundlage des Einwilligungsformulars zur Erhebung, Verwendung, Bereitstellung und Einsicht von personenbezogenen Informationen gemäß der Zustimmung der allgemeinen Mitglieder, Nichtmitglieder und Begleitmitglieder sammeln.